AGB
Nachfolgende Formulierungen wie z.B. „Mitsegler, Törn-Teilnehmer,
Teilnehmer“ usw.
sind dem Inhalt entsprechend anzuwenden.
- Mit der Anmeldung zu einem Segeltörn
bieten Sie mir den Abschluss eines Törnvertrages an,
der durch meine schriftliche Bestätigung verbindlich
wird. Da wir bei der Törngestaltung sehr flexibel
sind, kann es sein, dass Ihr Törnwunsch nicht oder
nicht mehr realisierbar ist. Ich bestätige daher in
solchen Fällen
unter Vorbehalt und schlage Ihnen eine neue Reiseroute
vor. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nicht wiedersprechen,
gilt mein Vorschlag als von Ihnen angenommen.
- Sollten
sich mehrere Teilnehmer auf einem Anmeldeformular angemeldet
haben, so steht der Anmelder für
alle Anmeldungen wie für seine eigene
ein. Ist dies nicht gewünscht, bitte
ich um die gesonderte Anmeldung eines jeden
Teilnehmers.
- Bei Anmeldung
, jedoch spätestens bei Erhalt unserer
Bestätigung wird die Anzahlung, 10%
auf den gesamten Reisepreis, fällig.
Mit Ihrer Anmeldung erkennen sie meine
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
an.
- Sechs
Wochen vor Törnbeginn muss der gesamte Reisepreis
beglichen sein. Bei Nichteinhaltung dieser
Fristen behalten ich mir vor, die Buchung zu stornieren und
Rücktrittskosten
zu berechnen.(5)
- Tritt ein Teilnehmer vom Törn zurück,
so entstehen folgende Kosten: bis 5 Monate
vor Törnbeginn 10% des Törnpreises
pro Teilnehmer, bis 3 Monate 30%,
bis 2 Monate 40%, bis 1 Monat vor Törnbeginn
und danach 80%. Falls Sie mir rechtzeitig geeignete
Ersatzgäste vorschlagen
und eine Buchung zustande kommt,
entstehen lediglich 50 Euro Umbuchungskosten
pro Person. Ich empfehle dringend
den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
- Jeder
Törnteilnehmer versichert, geistig und körperlich
gesund zu sein. Es wird als selbstverständlich
vorausgesetzt, schwimmen zu können.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass
es sich um einen Segeltörn handelt,
d.h. Wettersituationen nicht beeiflussbar
sind. Probleme hieraus (z.B. Übelkeit
usw.) können also nicht als
erholungsmindernd geltend gemacht
werden.
- Beim Segeln lassen sich trotz
größtmöglicher
Sicherheits-vorkehrungen und sorgfältiger
Schiffsausrüstung
nicht alle Risiken ausschließen.
Der Mitsegler verzichtet daher
auf Ansprüche
gegen den Törnveranstalter,
die Schiffsführung,
deren Beauftragte und die Mitsegler
soweit sie nicht durch die Haftpflichtversicherung
des Schiffes und des Skippers bzw.
seiner Beauftragten
abgesichert sind. Dieser Verzicht
schließt
auch etwaige Ansprüche
Dritter ein. Er gilt auf Gegenseitigkeit.
- Jeder
Törnteilnehmer ist durch Haftpflicht- und Insassenunfallversicherung
abgesichert. Die Versicherung
ersetzt jedoch nicht Schmuck, Kameras und andere persönliche
Wertgegenstände.
- Aufgrund
der Wettersituation kann es erforderlich werden,
den Törnplan zu ändern
(verspätete Abfahrt
oder Ankunft, andere Fahrtroute
usw.) Ebenso können
solche Ereignisse bedingen,
dass andere als die angegebenen
Zielhäfen angelaufen werden
müssen. Die eventuell
hier zusätzlich anfallenden
Transfer- oder Übernachtungskosten
gehen nicht zu Lasten von BlueSailingTours.
Regressansprüche
sind auch dann ausgeschlossen,
wenn auf Grund fehlenden
Windes nicht
gesegelt werden kann.
- Aufgrund
schweren Wetters kann es
auch sein, dass ein Auslaufen
nicht oder verspätet möglich ist. Ein
Segeltörn gilt in solchen
Fällen als ausgeführt.
- Um
solche Situationen möglichst auszuschließen,
ist es unbedingt notwendig,
unmittelbar vor Törnbeginn
Kontakt mit der Schiffsführung
aufzunehmen. Insbesondere
auch um uns die Möglichkeit
zu geben, Ihren Transfer
zu organisieren.
- BlueSailingTours
haftet nicht für Fremdleistungen
wie z.B. Flüge,
Landausflüge,
Safaris usw.
- Tauchgänge können nur von solchen Personen
unternommen werden,
die im Besitz eines entsprechenden Tauchzertifikates
sind. Der Schiffsbesatzung
ist nicht zuzumuten,
offensichtlich gültige Zertif. auf ihren Wahrheitsgehalt
zu überprüfen.
Andererseits behält
sich B.S.T. vor, Personen
mit Zertifikat vom
Tauchen auszuschließen,
wenn dies (z. B. aus
Gesundheitsgr.) erforderlich
erscheint. Tauchgänge
auf eigenes Risiko,
ohne die Begleitung
eines Tauchlehrers
oder erfahrenen Tauchers
dürfen nicht unternommen
werden. In jedem Fall übernimmt
B.S.T. für eventuelle
Unfälle keine
Haftung. Aufgrund des
hohen Unfallrisikos,
muss hier
den Anweisungen der
Törnleitung
in jedem Fall Folge
geleistet werden.
- Sinngemäß gelten
obige Verhaltensregeln
und Hinweise auch für
alle sonstigen
angebotenen Sportarten
wie Wasserskifahren
Windsurfen usw.
- Ein
Törnteilnehmer, der durch sein Verhalten in
grob fahrlässiger
Weise seine oder
die Sicherheit
der anderen Teilnehmer
an Bord gefährdet,
kann nach Erreichen
des nächsten
Hafens von der
weiteren Törnteilnahme
ausgeschlossen
werden. Dies gilt
auch für den
Fall, dass ein
Teilnehmer den
Anweisungen des
Skippers wiederholt
nicht nachkommt.
Kosten, die durch
diese Maßnahme
entstehen, gehen
allein zu Lasten
des ausgeschlossenen
Teilnehmers.
Regressansprüche
hieraus sind
ausgeschlossen..
- Jeder
Törnteilnehmer ist für die Einhaltung
der Pass-, Zoll-,
Drogen-, Visa-, Impf-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
Etwaige Visa sind von den Törnteilnehmern
selbst zu besorgen,
wobei wir gerne behilflich sind. Bitte beachten Sie, das in
manchen Ländern sehr viel Wert
auf ein wirklich
identisches Foto gelegt wird. Sollten Sie sich also im Laufe
der Jahre verändert haben, ist ein
neuer Pass empfehlenswert.
Probleme, die aus der Nichtbeachtung dieser Hinweise entstehen,
hat jeder Törnteilnehmer
selbst zu verantworten.
Sollte aus diesem Grunde eine Weiterreise für den Törnteilnehmer
nicht möglich sein,
so haftet BlueSailingTours
nicht. Der Törnpreis ist
dann in jedem
Falle verwirkt. Flug-, Transferkosten und eventuelle sonstige
Kosten gehen zu Lasten des Törnteilnehmers.
- An
Bord ist der
Besitz und
Gebrauch von illegalen Drogen
verboten.
Bitte beachten Sie,
dass bei Verstößen
gegen die Drogengesetze
teilweise extrem drastische Strafen gegen alle auf
dem Schiff befindlichen Personen drohen. Außerdem
wird in der
Regel sofort
das Schiff
beschlagnahmt.
Alle daraus
entstehenden
Kosten gehen
voll zu Lasten
des Verursachers.
- Die
Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung des
AGB berührt nicht die Gesamtheit des Vertrages. Mündliche
Absprachen sind nur wirksam, wenn sie von BlueSailingTours
schriftlich bestätigt
wurden.
- Gerichtsstand
ist Mannheim.
Stand:
01.05.2004.
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